top of page
Pink Poppy Flowers

AGB (B2B – Projektverträge)

Digitalmuse GmbH & Co. KG
Voßhoffweg 16
27383 Scheeßel

Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
JOUX GmbH; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174073.
Diese vertreten durch die Geschäftsführung.


E-Mail: hello@yourdigitalmuse.de


Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 174073

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: beantragt
Steuernummer: beantragt
 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
 

§2 Vertragsgegenstand

(1) Digital Muse erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • KI-gestützte Bild- und Videoproduktion

  • Visuelle Markenentwicklung

  • Strategische Art Direction

  • Post-Production und Compositing

  • Layoutentwicklung sowie Motiv- und Anzeigenvarianten

(2) Eine Beratungsleistung oder Durchführung von Workshops ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

(3) Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot definierten Endformate. Eine Herausgabe von offenen Dateien, Rohdaten, Promptsets, Modellparametern, Trainingsstrukturen oder sonstigen internen Arbeitsgrundlagen erfolgt nicht.

§3 Vertragsbestandteile und Leistungsumfang

(1) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:

  1. Individuelles Angebot / Projektvertrag

  2. Etwaige individuelle Zusatzvereinbarungen

  3. Diese AGB

(2) Bei Widersprüchen zwischen Angebot und AGB gehen die Regelungen des Angebots vor.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Projektvertrag.

(4) Änderungen oder Erweiterungen nach Projektstart stellen gesondert zu vergütende Change Requests dar.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung, insbesondere:

  • CI/CD-Guidelines

  • Produktinformationen

  • hochauflösendes Bildmaterial oder geeignetes Referenzmaterial

  • rechtlich zulässige Texte und Bildinhalte

  • erforderliche Freigaben

(2) Der Auftraggeber versichert, über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien zu verfügen.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung führen zu einer angemessenen Verlängerung der Projektfristen. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§5 Korrekturschleifen

(1) Eine Revisionsrunde (Feedback- und Anpassungsrunde) ist im Projektpreis enthalten.

(2) „Asset-Preis“ im Sinne dieser Regelung ist der im Angebot einzeln ausgewiesene Netto-Preis pro Bild, Video oder sonstigem Einzelmotiv.

(3) Eine zusätzliche Revisionsrunde wird mit 50 % des jeweiligen Asset-Preises berechnet.

(4) Revisionsrunden umfassen gezielte Optimierungen und Anpassungen, jedoch keine vollständige Neukonzeption oder strategische Neuausrichtung.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung in zwei Teilzahlungen:

  • 50 % bei Projektstart

  • 50 % nach Finalisierung vor Übertragung der Nutzungsrechte

(2) Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.

(3) Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen.

(4) Fremdkosten, Drittanbietergebühren oder zusätzliche Lizenzkosten werden gesondert berechnet.

(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§7 Abnahme und Mängel

(1) Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, sofern nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich wesentliche Mängel angezeigt werden.

(2) Ein wesentlicher Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung erheblich von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht und ihre vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.

(3) Änderungswünsche aus geschmacklichen, strategischen, konzeptionellen oder rein stilistischen Gründen sowie algorithmisch bedingte Abweichungen bei KI-generierten Outputs begründen keinen Mangel, sofern der vereinbarte Leistungsrahmen eingehalten wurde.

(4) Mängelansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Abnahme.

§8 Nutzungsrechte und Drittmaterial

(1) Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Lizenzmodul.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Standardlizenz die Online-Nutzung innerhalb der Europäischen Union.

(3) Eine erweiterte Nutzung (weltweit, zeitlich unbegrenzt sowie Print- und Out-of-Home-Nutzung für 24 Monate) kann gegen eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 20 % des Gesamtprojektvolumens vereinbart werden.

(4) Werden Drittmaterialien (z. B. Stockmaterial, Plugins, externe KI-Modelle oder sonstige externe Inhalte) eingesetzt, werden Nutzungsrechte ausschließlich im Umfang der jeweiligen Drittanbieter-Lizenzen eingeräumt. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Eine Prüfung auf mögliche Kollisionen mit Rechten Dritter ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

(6) Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei Digital Muse.

(7) Digital Muse ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die jeweilige Marke als Referenz zu benennen und zu diesem Zweck den Unternehmensnamen, die Marke sowie das zugehörige Logo zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Website, in Social Media, in Präsentationen, Pitches, Awards-Einreichungen, PR-Maßnahmen sowie in sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen von Digital Muse, sofern keine ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§9 Schutz interner Systeme und geistiges Eigentum

(1) Sämtliche internen Methoden, Prompt-Architekturen, Modellstrukturen, Trainingsverfahren, strategischen Frameworks, Workflows und technischen Systeme verbleiben ausschließlich im Eigentum von Digital Muse.

(2) Eine Offenlegung oder Übertragung dieser internen Systeme ist ausgeschlossen.

(3) Digital Muse ist berechtigt, generische Methoden und technisches Know-how projektübergreifend weiterzuverwenden.

§10 Einsatz generativer KI-Systeme und Schutzrechtsrisiken

(1) Digital Muse setzt generative KI-Systeme sowie projektabhängig Drittanbieter-Tools ein.

(2) Eine Garantie auf absolute Neuartigkeit oder vollständigen Ausschluss von Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken wird nicht übernommen.

(3) Digital Muse schuldet keine Schutzrechtsrecherche (insbesondere Marken-, Design-, Urheber- oder Architekturrechte), es sei denn, diese wird ausdrücklich gesondert beauftragt.

(4) Die rechtliche Zulässigkeit konkreter Motivwünsche, Stilreferenzen, Markenbezüge, Gebäude- oder Designnachbildungen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

(5) Digital Muse haftet nicht für Trainingsdaten, algorithmische Strukturen oder rechtliche Rahmenbedingungen externer KI-Anbieter.

§11 KI-generierte Models, Personenabbildungen und digitale Reproduktionen

(1) Sofern im Rahmen der Leistungserbringung KI-generierte Models, Personen oder Umgebungen erstellt werden, handelt es sich um synthetisch erzeugte Darstellungen.

(2) Wird auf Wunsch des Auftraggebers eine real existierende Person digital reproduziert, modelliert oder "geklont" (z. B. durch KI-Training, Avatar-Erstellung oder visuelle Nachbildung), ist der Auftraggeber verpflichtet, vorab eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der betroffenen Person einzuholen.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte sowie sonstige Schutzrechte gewahrt sind.

(4) Der Auftraggeber stellt Digital Muse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten oder sonstigen Schutzrechten resultieren, sofern diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Vorgaben oder ausdrücklich gewünschten Nachbildungen beruhen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

(5) Digital Muse übernimmt keine Haftung für eine fehlende oder unzureichende Einwilligung der betroffenen Person.

(6) Eine dauerhafte Identitätskonsistenz über mehrere Projekte hinweg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

(7) Die rechtliche Zulässigkeit konkreter real existierender Marken, Bauwerke, Designs oder geschützter Objekte, deren Nachbildung ausdrücklich gewünscht wird, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

(8) Weitergehende Nutzungs- oder Wiederverwendungsrechte an speziell entwickelten digitalen Personenmodellen oder Setups ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

§12 Einsatz von Subunternehmern

(1) Digital Muse ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer oder Freelancer zur Leistungserbringung einzusetzen.

(2) Digital Muse stellt sicher, dass erforderliche Rechteübertragungen an Digital Muse erfolgen.

§13 Haftung

(1) Digital Muse haftet unbeschränkt ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Digital Muse – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist – außer in den Fällen des Absatzes 1 – insgesamt begrenzt auf die im jeweiligen Projektvertrag vereinbarte Nettovergütung. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Kampagnenabbruchkosten, Reputationsschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder sonstige indirekte Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

(5) Digital Muse übernimmt keine Haftung für

  • rechtliche Zulässigkeit der konkreten Nutzung durch den Auftraggeber,

  • Plattformentscheidungen (z. B. Sperrungen, Reichweitenbeschränkungen, algorithmische Einschränkungen),

  • regulatorische Änderungen im Bereich KI,

  • wirtschaftlichen Erfolg von Marketing- oder Kommunikationsmaßnahmen.

(6) Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(7) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Digital Muse.

§14 Vertraulichkeit und Referenznutzung

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

(2) Vertrauliche Inhalte des Auftraggebers werden nicht ohne dessen Zustimmung in Case Studies oder Marketingunterlagen verwendet.

(3) Das Referenzrecht gemäß §8 bleibt hiervon unberührt, soweit keine ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§15 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Sofern Digital Muse personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen.

(3) Ohne unterzeichnete AVV erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 28 DSGVO.

§16 Form, Kommunikation und Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, genügt Textform (§126b BGB), insbesondere per E-Mail, sofern nicht gesetzlich zwingend Schriftform vorgeschrieben ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Digital Muse.

Stand: 18.02.2026

bottom of page