
KI, die echt aussieht. Und ehrlich
gekennzeichnet ist.
EU AI ACT & TRANSPARENZ
Ab August 2026 gelten in der EU neue Transparenzregeln für KI-Inhalte. Wir haben uns früh damit beschäftigt – damit Sie es nicht müssen. Hier erklären wir einfach, worum es geht und wie wir Ihre Marke absichern.
Der EU AI Act, in einem Absatz.

Der EU AI Act ist die erste große europäische Verordnung für künstliche Intelligenz. Ein Teil davon betrifft Transparenz: Menschen sollen erkennen können, wenn ein Inhalt mit KI erstellt wurde. Die entsprechenden Regeln – festgehalten in Artikel 50 – gelten ab dem 2. August 2026.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine pauschale Pflicht, jedes KI-Bild zu kennzeichnen. Es kommt auf den Einsatzzweck an – vor allem darauf, ob ein Inhalt so realistisch wirkt, dass er über seine Herkunft täuschen könnte. Genau solche Inhalte produzieren wir. Deshalb nehmen wir das Thema ernst.

WER KENNZEICHNET WAS?
Transparenz ist Teamarbeit – wir übernehmen den technischen Teil,
Sie den sichtbaren.
Sie legen
sichtbar offen
Beim Veröffentlichen sind Sie im Sinne des Gesetzes „Betreiber". Wenn der Einsatzzweck es verlangt, weisen Sie sichtbar auf den KI-Einsatz hin. Wir sagen Ihnen zu jedem Projekt, was das konkret bedeutet – ohne Fachchinesisch.
Wir kennzeichnen
technisch.
Jedes fertige Asset, das Sie von uns bekommen, versehen wir – soweit technisch möglich – mit einer maschinenlesbaren KI-Kennzeichnung. Sie ist im Hintergrund in der Datei hinterlegt und verändert das Bild nicht.
Wie wir damit umgehen
Kennzeichnung ist bei uns
ein fester Schritt – kein nachträglicher Gedanke.
01 Produktion
Wir erstellen Ihre Visuals mit unseren Werkzeugen und unserem Auge für Realismus – wie gewohnt, in Editorial-Qualität.
02 Kennzeichnung
Auf das fertige Bild setzen wir eine maschinenlesbare Kennzeichnung als KI-Inhalt – nach anerkannten Standards, unsichtbar im Ergebnis.
03 Übergabe
Sie erhalten Ihre Assets zusammen mit einem kurzen Transparenz-Blatt: Was wurde gekennzeichnet, und worauf sollten Sie beim Veröffentlichen achten.

Kurz und ehrlich beantwortet.
Noch fragen?
Die Transparenzregeln aus Artikel 50 des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026. Für bestimmte Systeme, die schon vorher am Markt waren, gibt es für die rein technische Markierung eine etwas längere Übergangsfrist.
Nein. Der EU AI Act sieht keine pauschale Pflicht vor. Entscheidend ist der Einsatzzweck – besonders bei realistisch wirkenden Inhalten, die über ihre Herkunft täuschen könnten. Da unsere Visuals bewusst echt aussehen, gehen wir hier auf Nummer sicher.
Die Verantwortung teilt sich. Wir sorgen für die technische Kennzeichnung der gelieferten Dateien. Beim Veröffentlichen sind Sie als „Betreiber" für die sichtbare Offenlegung zuständig, wenn sie erforderlich ist. Wir unterstützen Sie dabei mit klaren Hinweisen zu jedem Projekt.
Nein. Die maschinenlesbare Kennzeichnung liegt in der Datei, nicht sichtbar auf dem Bild. Die Qualität und Wirkung Ihrer Visuals bleibt unverändert.
Das ist genau unser Anspruch: nein. Unser gesamtes Handwerk zielt darauf, dass KI unsichtbar wird – dort, wo Inhalte glaubwürdig wirken und Emotionen auslösen.
Wir erklären Ihnen praxisnah, wie wir kennzeichnen und worauf Sie beim Veröffentlichen achten sollten. Eine verbindliche Rechtsberatung ersetzt das nicht – für den konkreten Einzelfall ist Ihre Rechtsabteilung oder eine Kanzlei die richtige Adresse.

